Die Tätigkeiten "Schrotthandel" und "Recycling", die ein Gewerbetreibender auf demselben Betriebsgelände ausführt, gelten als einheitlicher Gewerbebetrieb. Investitionsabzugsbeträge (IAB) können insgesamt nur bis zu einem betriebsbezogenen Höchstbetrag von 200.000 EUR geltend gemacht werden.

Hintergrund:

Der Kläger betrieb unter derselben Adresse sowohl einen Großhandel mit Altmaterialien („Recycling“) als auch einen Großhandel mit Rohprodukten („Schrotthandel“). Den Schrotthandel hatte er von seiner verstorbenen Mutter übernommen. Beide Geschäftsfelder wurden im selben Gebäude, jedoch in unterschiedlichen Büroräumen, geführt. Der Betriebshof wurde jedoch gemeinschaftlich genutzt, ohne eine Trennung der Geschäftsbereiche.

Es war zu klären, ob der betriebsbezogene Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge in Höhe von 200.000 EUR auf zwei separate Betriebe oder nur auf einen einheitlichen Betrieb angewendet werden kann.

Entscheidung:

Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und änderte den Bescheid dahingehend, dass die verbleibenden negativen Einkünfte zum 31.12.2017 auf 27.078 EUR und der Verlustrücktrag auf 27.078 EUR festgesetzt wurden, wodurch der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR festgelegt wurde.

Revision:

Das Finanzgericht entschied, dass die beiden gewerblichen Tätigkeiten, „Schrotthandel“ und „Recycling“, als einheitlicher Gewerbebetrieb zu werten sind. Daher kann der Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge nur einmal in Höhe von 200.000 EUR geltend gemacht werden.

Einzelunternehmen können zwar mehrere getrennte Gewerbebetriebe führen, wenn diese sachlich unabhängig sind. Im vorliegenden Fall sprechen jedoch die Gleichartigkeit der Tätigkeiten, ihre Ergänzungsmöglichkeiten und die räumliche Nähe der Betriebszweige für einen einheitlichen Gewerbebetrieb. Entscheidende Faktoren sind auch die gemeinsame Nutzung des Betriebshofs, die fehlende räumliche Abgrenzung der Tätigkeitsfelder und die Synergieeffekte zwischen „Schrotthandel“ und „Recycling“. Da beide Geschäftsfelder sich ergänzen und die Kunden an einem einzigen Standort sowohl Schrott als auch Recyclingmaterial abgeben konnten, lag ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang vor.