Die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung werden auch für das Jahr 2017 wieder erhöht.
Die Sozialversicherungswerte gelten bundeseinheitlich.
Das ändert sich ab 1.1.2017
Die für die Krankenversicherung gültige Bezugsgröße West steigt im Jahr 2017 auf 2.975 EUR monatlich bzw. 35.700 EUR jährlich.
Dies hat Auswirkungen auf die Belastungsgrenze und damit auch auf die Befreiung von Zuzahlungen.
Die beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn der Ehegatte, Lebenspartner oder das Kind regelmäßig höchstens über ein Gesamteinkommen von monatlich 1/7 der Bezugsgröße verfügt. Diese Einkommensgrenze steigt auf voraussichtlich 425 EUR monatlich an.
Die bei der Krankengeldberechnung zu beachtenden Höchstgrenzen erhöhen sich im Jahr 2017, da sie von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung abhängig sind. Das kalendertägliche Höchstregelentgelt beträgt 145 EUR. Das Krankengeld darf höchstens 70 % des Regelentgelts betragen. Deshalb wird der tägliche Krankengeldhöchstbetrag voraussichtlich bei 101,50 EUR liegen.