Die Investmentbesteuerung wird neu konzipiert. Damit wird bei den Publikums-Investmentfonds, die auf private Anleger ausgerichtet sind, ein einfaches, verständliches und gut administrierbares Besteuerungssystem geschaffen.

 

Insbesondere werden die Besteuerungsregelungen so ausgestaltet, dass sie weitestgehend ohne Mitwirkung der Investmentfonds umsetzbar sind.

 

Das ändert sich ab 1.1.2018           
Für die Besteuerung sind in Zukunft nur noch 4 Kennzahlen erforderlich:

  1. Höhe der Ausschüttung,
  2. Wert des Fondsanteils am Jahresanfang,
  3. Wert des Fondsanteils am Jahresende und
  4. Typus des Fonds (z. B. Aktienfonds, Immobilienfonds oder ein sonstiger Fonds).

Diese Informationen sind relativ leicht zu beschaffen. Der Anleger hat darüber hinaus zukünftig die Möglichkeit, in ausländische Investmentfonds zu investieren, die keine deutschen Besteuerungsgrundlagen ermitteln, und das ohne steuerliche Nachteile. Damit wird das Investmentsteuerrecht der steigenden Mobilität der Bürger gerecht, der z. B. bei Auslandsaufenthalten ausländische Fonds erwirbt.