Für die freie Verpflegung werden sich die maßgeblichen Werte für Sachbezüge ab 1.1.2017 erhöhen. Der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete bleibt gegenüber 2016 voraussichtlich unverändert.
Das ändert sich ab 1.1.2017
Der Monatswert für Verpflegung wird auf voraussichtlich 241 EUR angehoben. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sind deshalb voraussichtlich 1,70 EUR für ein Frühstück und 3,17 EUR für ein Mittag- oder Abendessen anzusetzen.
Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird wahrscheinlich bei 223 EUR verbleiben.
Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.