Bisher galten der 31.5. und der 31.12. als Stichtage für die Abgabe von Steuererklärungen. Jetzt gibt es jeweils 2 Monate mehr Zeit, um seine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

 

Das ändert sich ab 1.1.2018

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, für den wurde die Abgabepflicht auf den 31.7. des Folgejahres verlängert. Wird der Steuerpflichtige durch einen Steuerberater vertreten, muss die Steuererklärung bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres beim Finanzamt sein. Damit entfallen für die Steuerberater die bisher zum Jahresende erforderlichen Fristverlängerungsanträge.

Das Finanzamt hat jedoch die Möglichkeit, Steuererklärungen vorzeitig anzufordern. Dazu gehören z. B. Steuererklärungen, bei denen Vorauszahlungen herabgesetzt werden, Außenprüfungen vorgesehen sind bzw. Betriebe eröffnet bzw. beendet werden. Ab der Anforderung hat der Steuerpflichtige bzw. sein Berater 3 Monate Zeit, die Steuererklärung anzufertigen.