Durch eine neue gesetzliche Regelung wurde die Grundlage für einen länderübergreifenden Abruf und die Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen geschaffen.
Das ändert sich ab 23.7.2016
Für Zwecke eines Verwaltungsverfahrens in Steuersachen, eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit dürfen von den Finanzbehörden gespeicherte Daten zum gegenseitigen Datenabruf bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass die zuständigen Finanzbehörden diese Daten abrufen, überprüfen, verwenden und speichern.
Die Auswertungsergebnisse müssen den jeweils betroffenen Finanzbehörden elektronisch zur Verfügung gestellt werden.