Wie in den letzten Jahren erhöhen sich auch ab 2018 das Kindergeld, der Kinderfreibetrag, der Grundfreibetrag und mit ihm der Unterhaltshöchstbetrag.

 

Nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts ist eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags verfassungsrechtlich geboten. Mit dem Grundfreibetrag sollen auch der Unterhaltshöchstbetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angepasst werden.

 

 

 

Das ändert sich ab 1.1.2018

Der Grundfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag erhöhen sich

 

in 2018 von 8.820 EUR um 180 EUR auf 9.000 EUR

 

Der Kinderfreibetrag erhöht sich

in 2018 von 2.358 EUR um 48 EUR auf 2.394 EUR

 

Dementsprechend erhöht sich das Kindergeld

in 2018 von 192 EUR um 2 EUR auf 194 EUR für das 1. und 2. Kind
von 198 EUR um 2 EUR auf 200 EUR für das 3. Kind
von 223 EUR um 2 EUR auf 225 EUR ab dem 4. Kind