Überraschend kam mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz auch noch eine Änderung zum Kindergeld dazu. Eltern müssen sich künftig mit dem Kindergeldantrag beeilen.
Ziel der Regelung ist, Anreize für ein betrügerisches Verhalten zu reduzieren.
Das ändert sich ab 1.1.2018
Ein Kindergeldantrag kann nur noch für 6 Monate rückwirkend gestellt werden. Bisher war ein Antrag innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsverjährung möglich.
Neu ist auch die eine Datenübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkasse, die ab dem 1.11.2019 angewendet wird. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt die von den Meldebehörden eingegangenen Daten für Kinder mit Kindergeldberechtigung, wenn diese ins Ausland verzogen sind. Damit erhalten die Familienkassen früher Kenntnis, wenn eine Kindergeldberechtigung entfällt.
Inkrafttreten
Diese Änderung gilt für künftige Kindergeldanträge ab dem 1.1.2018.