Wie in den letzten beiden Jahren soll auch ab 2017 der Grundfreibetrag erhöht werden. Außerdem ist geplant, pro Monat 2 EUR mehr Kindergeld zu bezahlen.

 

Nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts ist eine Anhebungen des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags ab 2017 verfassungsrechtlich geboten. Mit dem Grundfreibetrag sollen auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angepasst werden.

 

Das soll sich ab 1.1.2017 ändern    
Der Grundfreibetrag erhöht sich

in 2017 von 8.652 EUR um 168 EUR auf 8.820 EUR
in 2018 von 8.820 EUR um 180 EUR auf 9.000 EUR

 

Der Kinderfreibetrag erhöht sich

in 2017 von 2.304 EUR um 54 EUR auf 2.358 EUR
in 2018 von 2.358 EUR um 48 EUR auf 2.394 EUR

 

Dementsprechend erhöht sich das Kindergeld

in 2017 von 190 EUR um 2 EUR auf 192 EUR für das 1. und 2. Kind
von 196 EUR um 2 EUR auf 198 EUR für das 3. Kind
von 221 EUR um 2 EUR auf 223 EUR ab dem 4. Kind
in 2018 von 192 EUR um 2 EUR auf 194 EUR für das 1. und 2. Kind
von 198 EUR um 2 EUR auf 200 EUR für das 3. Kind
von 223 EUR um 2 EUR auf 225 EUR ab dem 4. Kind

 

Für bedürftige Familien erhöht sich der zusätzliche Kinderzuschlag

ab 2017 von 160 EUR um 10 EUR auf 170 EUR