TERMINSACHE: Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes/ Gebäudes zum Unternehmen
Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Für das Unternehmen wird eine Leistung bezogen, wenn sie zur Verwendung für Zwecke einer nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit verwendet wird. Ist ein Gegenstand – also z. B. auch ein [...]