TERMINSACHE Abgeltungsteuer: Bis 15.12.2015 ggf. Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen
Werden mit Aktien, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden, Verluste erzielt, werden diese von den Banken automatisch beachtet und vorgetragen. Ein Verlustausgleich zwischen den Konten und Depots von Ehegatten bzw. unterschiedlicher Banken erfolgt nicht. Eine solche Verrechnung kann nur im Wege der Veranlagung erfolgen. Dazu muss der Anleger eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Die [...]