Auch wenn Sie sich einen Freibetrag z. B. wegen hoher Werbungskosten haben eintragen lassen, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, wenn Ihr Arbeitslohn eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Das ändert sich ab 1.1.2019
Diese Grenze wird ab dem Jahr 2019 erhöht. Für Alleinstehende liegt diese dann bei 11.600 EUR und bei Ehepartnern bzw. Lebenspartnern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen, bei 22.050 EUR.
Das ändert sich ab 1.1.2020
Für das Jahr 2020 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen, die Grenzen liegen dann bei 11.900 EUR bzw. 22.600 EUR.