Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
Die Tätigkeiten "Schrotthandel" und "Recycling", die ein Gewerbetreibender auf demselben Betriebsgelände ausführt, gelten als einheitlicher Gewerbebetrieb. Investitionsabzugsbeträge (IAB) können insgesamt nur bis zu einem betriebsbezogenen Höchstbetrag von 200.000 EUR geltend gemacht werden.