Wie teile ich den Kaufpreis eines Gebäudes auf den Boden und das Gebäude auf?
Das ist eine interessante Entscheidung! Bisher hatte uns das Finanzamt so oft mit der BMF-Arbeitshilfe geärgert. Jetzt hat der BFH entschieden, dass diese Arbeitshilfe eine den realen Verhältnissen entsprechenden Aufteilung nicht gewährleistet. Das Urteil erhöht unsere Chancen, über Gutachten die reale Wertaufteilung nachweisen zu können.
BFH Urteil vom 21.07.2020 – IX R 26/19 (veröffentlicht am 26.11.2020)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: FG darf die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht durch die mittels der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen
Leitsatz (amtlich)
- Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.
- Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude im Hinblick auf die Verengung der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren und die Nichtberücksichtigung eines sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht.
- Im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung ist das FG in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einzuholen, wenn es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt.